Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO): Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat
Nach meiner Wahl/Ernennung zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Sarmersbach habe ich mein Mandat als gewähltes Ratsmitglied des Ortsgemeinderates Sarmersbach Kraft Gesetz verloren. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Daniel Rother, als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen. Herr Rother hat das Mandat angenommen.
Sarmersbach, den 05.09.2024
gez. Dieter Treis
Ortsbürgermeister und Gemeindewahlleiter