Einziehung eines Straßenabschnitts der Gemeindestraße zwischen Sarmersbach und dem Kreuzungsbereich L 66/L 67 (bei Gefell) gemäß § 37 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG RLP)
Ein Teilabschnitt der Gemeindestraße zwischen Sarmersbach („Gefeller Weg“) und dem Kreuzungsbereich L 66/L 67 bei Gefell (Gemarkungen Sarmersbach und Gefell) – ehemalige L 67 - hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Gemeindestraße.
Dieser Streckenabschnitt verliert daher die Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird auf der Grundlage von § 37 Absatz 1 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG RLP) in der zurzeit gültigen Fassung mit Wirkung vom 01. Oktober 2025 nach Zustimmung der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Straßenaufsichtsbehörde eingezogen.
Der einzuziehende Abschnitt beginnt mit Station 0,164 (Netzknoten 5707014) und endet mit Station 1,596 (Netzknoten 5707012) an der L 67 bei Gefell.
Der einzuziehende Abschnitt hat eine Länge von 1,432 km.
Dieser Anordnung liegt ein Übersichtsplan (M = 1: 7.500) zugrunde, der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun (Zimmer 321) eingesehen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, einzulegen. Der Widerspruch kann
in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an:
erhoben werden.