| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2022 |
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2022 der Verbandsgemeinde Daun liegt ab dem 23.09.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 120, bis zur Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltplans durch den Verbandsgemeinderat am 12.10.2022 zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um vorherige Terminabsprache zur Einsichtnahme unter Telefon 06592 939-120.
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Daun haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan oder seinen Anlagen für das Jahr 2022 einzureichen. Bei persönlicher Vorsprache bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Telefonnummer 06592 939-120. Die Vorschläge können aber auch schriftlich an die v. g. Adresse oder elektronisch an thomas.reissen@vgv.daun.de eingereicht werden.