Gemäß der Friedhofssatzung sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen.
Geschieht dies nicht innerhalb von sechs Monaten, ist die Ortsgemeinde berechtigt, die Grabstätte auf Kosten des jeweiligen Verpflichteten abräumen zu lassen.
Die Ortsgemeinde erinnert daher die Nutzungsberechtigten an die Pflicht zur Einebnung der betroffenen Grabstätten. Diese umfasst die Entfernung der Bepflanzung, der baulichen Anlagen (Grabmal, Einfassung und Fundament) und deren ordnungsgemäße Entsorgung. Gegebenenfalls muss die Fläche mit Erde aufgeschüttet werden sowie mit neuem Rasen eingesät werden.
Die Aufforderung zur Einebnung betrifft:
• | Erdgrabstätten – letzte Beisetzung bis 1996 |
• | Urnengrabstätten – letzte Beisetzung bis 2006 |
Die Ortsgemeinde steht Ihnen bei Fragen unter der 06573 720 zu den Öffnungszeiten zur Verfügung. Den Abschluss der Arbeiten teilen Sie bitte schriftlich per Mail an touristinfo@gillenfeld.de oder ortsgemeinde@gillenfeld.de bzw. auf dem Postweg oder telefonisch mit.