Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 1, 2 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Darscheid am 08.09.2026 folgende Aufhebungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
(1) Die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Darscheid, Tourismusbeitragssatzung vom 11.04.2019 in der gültigen Fassung, wird aufgehoben.
(2) Die Satzung über die Festlegung des Hebesatzes für die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Darscheid (Hebesatzung) vom 27.05.2021 in der gültigen Fassung wird ebenfalls aufgehoben.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.