Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 und 12 Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz (KAG) hat der Ortsgemeinderat Üdersdorf in seiner Sitzung am 11.08.2022 die folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Hebesatz für den Tourismusbeitrag
Der Hebesatz für die Erhebung eines Tourismusbeitrages für das Erhebungsjahr 2022 wird auf 16,5 % festgesetzt.
Dieser Hebesatz gilt so lange weiter, bis ein neuer Hebesatz beschlossen wird.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.