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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Hinweis an alle Hundehalter

Leider kommt es immer wieder zu Beschwerden über Verunreinigungen und wegen des freien Umherlaufens von Hunden. Für einen verantwortungsbewussten Hundehalter sollte es selbstverständlich sein, dass weder im Bereich öffentlicher Straßen und Anlagen, noch auf privaten Anwesen Verunreinigungen durch Hunde auftreten. Ein Verstoß hiergegen im Bereich öffentlicher Straßen und Anlagen stellt nach der Satzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ansonsten bzw. ebenfalls für private Anwesen besteht ein zivilrechtlicher Unterlassungs- und in jedem Fall ein Beseitigungsanspruch. Es müssen nicht immer Gesetze zitiert und Verbote ausgesprochen werden. Durch ein verantwortungsbewusstes und rücksichtsvolles Mitwirken können Hundebesitzer in der Öffentlichkeit zu einem positiven Bild für die Hundehaltung beitragen und somit unnötigen Ärger in der Bevölkerung vermeiden.

Erwin Umbach
Ortsbürgermeister