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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung der

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Utzerath für das Haushaltsjahr 2024 vom 22.01.2024

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2024 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  294.110 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 308.880 EUR

der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf —  -14.770 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf —  825 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf —  9.800 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf  —  2.000 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeiten auf  — 7.800 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit1 auf  — -8.625 EUR

1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf —  0 EUR

verzinste Kredite auf  —  0 EUR

zusammen auf —  0 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf —  0 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf —  0 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (gem. Liquiditätsplanung)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf — 0 EUR.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  — 345 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 465 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag  —  395 v. H.

3. Hundesteuer

a)

für den ersten Hund —  50,00 EUR

b)

für den zweiten Hund  — 70,00 EUR

c)

für jeden weiteren Hund  — 90,00 EUR

d)

für den ersten gefährlichen Hund  — 500,00 EUR

e)

für den zweiten gefährlichen Hund  — 750,00 EUR

f)

für jeden weiteren gefährlichen Hund —  750,00 EUR

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Friedhofsgebühren lt. Satzung

a) Graberwerb =  — 100 v. H.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2022) betrug 948.670,29 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2023) beträgt 917.370,29 € und zum 31.12.2024 = 902.600,29 €.

Utzerath, den 16.09.2024
gez. Lefebre
Ortsbürgermeisterin

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 26.08.2024.

54550 Daun, den 26.08.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems Siegel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 30.09.2024 bis 10.10.2024 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Utzerath, den 16.09.2024
gez. Lefebre
Ortsbürgermeisterin