Auch in Meisburg sind die gepflasterten Regenrinnen bei verschiedenen Anliegern mit Unkraut zugewachsen. Die betroffenen Eigentümer/Besitzer der Grundstücke werden aufgefordert, das Unkraut zeitnah zu beseitigen. Zusätzlich möchte ich an die Reinigungspflicht der Bürgersteige bzw. der Straße bis zur Straßenmitte erinnern.
Ebenfalls sind Hecken oder anderer Bewuchs, der in den öffentlichen Verkehrsraum wächst, bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Alle Reinigungspflichten sind auch in unserer Satzung zur Straßenreinigung aufgeführt, die auf der Homepage der Ortsgemeinde einzusehen ist.