Vorstellung der Möglichkeit des Glasfaserausbaus
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Thomas Hau von der Westenergie.
In der Ortsgemeinde Wallenborn ist im Rahmen eines Projektes des Landkreises Vulkaneifel bisher lediglich die Grundschule mit Glasfaseranschlüssen versorgt, allerdings wurden in diesem Zuge auch die Kapazitäten soweit ausgebaut, dass die restliche Ortslage mit Glasfaser ausgebaut werden kann.
Derzeit erfolgt die Internetverbindung über Kupferleitungen. Aufgrund größerer Anbindungsentfernungen kommt es bei diesen Leitungen zu einer Dämpfung und somit schlechterem Empfang. Bei den Glasfaserleitungen entstehen keine Verschlechterungen der Verbindungen durch bspw. lange Leitungswege.
Herr Hau stellte die technische Umsetzung von der Anbindung, über die Erdarbeiten bis zum Hausanschluss dar. Die Kabel werden in der Regel in einer Tiefe von ca. 80 cm im Gehweg verlegt. Die Tiefbauarbeiten werden an Subunternehmer vergeben, die bereits langjährige Partner der Westenergie sind. Vor Baubeginn wird mit jedem Hauseigentümer eine individuelle Absprache getroffen. Der Vertrieb erfolgt durch den derzeit einzigen Anbieter und zwar e-on.
Zur Vermarktung der Anschlüsse wird zunächst auf einer Bürgerveranstaltung informiert. Danach erfolgt eine Vorvermarktung, bei der alle Haushalte in der Ortsgemeinde aufgesucht und informiert werden. Vorteil eines Vorvertrages ist die kostenfreie Inanspruchnahme des Anschlusses, der ansonsten 1.250 Euro kostet.
In der Regel sollten 30 % - 40 % aller Haushalte vorab einen Vertrag abschließen, damit die Erschließung wirtschaftlich ist. In anderen Ortsgemeinden wurden bereits Quoten bis zu 98 % erreicht.
Wann mit dem Glasfaserausbau in Wallenborn begonnen werden kann, steht noch nicht fest. Frühester Beginn ist das Jahr 2024. Der Ausbau der gesamten Ortsgemeinde wird ca. sechs Monate in Anspruch nehmen.
Der Beschluss bzgl. des Glasfaserausbaus wird in der nächsten Sitzung gefasst.
Erstellung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltjahr 2023
Im Haushalt sollen die Kosten für ein Notstromaggregat berücksichtigt werden.
Informationen des Ortsbürgermeisters
Der LBM hat der Ortsgemeinde Wallenborn eine Frist bis zum 08.11.2022 gesetzt, um die umsturzgefährdeten Bäume auf dem Grundstück Flur 17, Flurstück 3 entlang der B 257 abzusichern bzw. zu beseitigen. Revierförster Beck wird sich die Sache anschauen. Ggf. könnten die Schäden auch durch die Abholzung auf angrenzenden Privatflächen entstanden sein.
Verschiedenes
Es soll die Einrichtung einer Tempo-30-Zone vom Feuerwehrgerätehaus bis zum Kirchplatz geprüft werden. Der Vorsitzende wird sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung in Verbindung setzen.