Der Gemeinderat bemängelt mehrheitlich, dass sich die Naturbegräbnisstätte nicht in die Richtung entwickelt, wie es eigentlich vorgesehen war. In der Friedhofssatzung ist unter § 15 a in Absatz 3 festgelegt, dass „das Ablegen und Aufstellen von Grabschmuck, Pflanzschalen und Grableuchten nur für den Zeitpunkt der Beisetzung erlaubt ist. Anschließend sind diese Gegenstände unaufgefordert zu entfernen.“
Ab dem 1. März 2023 wird diese Satzung durch die Ortsgemeinde konsequent umgesetzt werden. Grabschmuck in jeder Form, der bis dahin nicht entfernt wurde, wird durch die Ortsgemeinde entsorgt.
Dieser Schritt ist leider unumgänglich, da es bei steigender Anzahl an Grabstätten sehr mühselig und zeitaufwändig sein wird, die Besitzer jeweils einzeln anzusprechen.
Wir bitten daher alle Besitzer von Grabstellen in der Naturbegräbnisstätte, ihren Grabschmuck bis spätestens 1. März zu entfernen. Danke!