Offenlegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mückeln hat sich mit den Stellungnahmen aus den Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden befasst und abwägend beschlossen. Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere gewerbliche Entwicklung zu schaffen. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde gebilligt. Es wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Bebauungsplanentwurf „Unter dem Alferweg“ mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom
05. Februar 2024 bis einschließlich 06. März 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Daun unter www.vgv-daun.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 06.03.2024 vorzubringen. Die Stellungnahmen können auch elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Mückeln deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.