Der Wahlausschuss für die Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Utzerath hat in seiner Sitzung am 23.09.2026 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Utzerath am 08.11.2026 eingereicht wurde.
Gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Utzerath nicht stattfindet. Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters erfolgt gemäß § 53 Abs. 2 GemO (Gemeindeordnung) durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Utzerath.