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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 40/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Utzerath gemäß § 62 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Bekanntmachung

zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

der Ortsgemeinde Utzerath am 08.11.2026

Der Wahlausschuss für die Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Utzerath hat in seiner Sitzung am 23.09.2026 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Utzerath am 08.11.2026 eingereicht wurde.

Gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Utzerath nicht stattfindet. Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters erfolgt gemäß § 53 Abs. 2 GemO (Gemeindeordnung) durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Utzerath.

Utzerath, den 24.09.2026
gez. Ralf Annen
Erster Ortsbeigeordneter der Ortsgemeinde Utzerath
als Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters