In der Ortsgemeinde Mückeln werden in den nächsten Tagen Bescheide über die Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für den Ausbau von Verkehrsanlagen versandt.
Der Veranlagungszeitraum erstreckt sich über die Jahre 2020 bis 2022. Der Veranlagung liegen Aufwendungen zugrunde, die der Ortsgemeinde Mückeln für den Ausbau der Hauptstraße (Gemeindestraße) entstanden sind.
Die Summe der - der Berechnung zugrundeliegenden – Maßstabseinheiten (ME) beträgt 139.195.
Der Beitragssatz je Maßstabseinheit (ME) beläuft sich nach derzeitigem Berechnungsstand:
Für das Jahr 2020 auf 0,04436 EUR/ME.
Für das Jahr 2021 auf 0,03268 EUR/ME.
Für das Jahr 2022 auf 1,39321 EUR/ME.
Insgesamt damit 1,47025 EUR/ME.
Die Grundlagen der Beitragsermittlung können im Rahmen der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 219/220, eingesehen werden. Hierbei besteht auch Gelegenheit, sich zu den beitragserheblichen Tatsachen zu äußern.