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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Informationen aus der Ratssitzung vom 23.9.2025

Prüfung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie Erteilung der Entlastung für den Bürgermeister, Ortsbürgermeister und die Beigeordneten

Den Vorsitz übernahm Ewald Adams als ältestes Ratsmitglied. Ortsbürgermeister Berlingen und die Beigeordneten Roos und Hammes waren in den Prüfungsjahren in ihren Ämtern tätig und folglich nicht berechtigt zur Ausübung des Vorsitzes.

Die Jahresabschlüsse wurden den Ratsmitgliedern übersandt. Seitens des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) erfolgte im Rahmen einer Gremiensitzung am 05.06.2025 die Prüfung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus § 112 Abs. 1 GemO.

Franz Peter Zell berichtet als Vorsitzender des RPA über das Ergebnis der Prüfung. Danach wurden bei stichprobenartiger Sichtung der Unterlagen keine Mängel festgestellt. Herr Zell schlägt vor, Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass sich die im Rahmen der Haushaltsplanung für 2023 und 2024 erfolgten Veranschlagungen durch sparsames Wirtschaften maßgeblich verbessert haben. Aus Defiziten wurden Überschüsse. Hierzu gab er die maßgeblichen Beträge bekannt, einschließlich der in den beiden Jahren getätigten Investitionsaufwendungen. Überschüsse konnten den Rücklagen zugeführt werden.

Durch Beschlüsse wurden

1.

die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 festgestellt,

2.

dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde,

Entlastung erteilt.

Beratung und Beschlussfassung über die Optierung zur Regelbesteuerung “Forst“

Zu diesem Thema wurde dem Rat das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Daun vom 11.07.2025 übersandt. Daraus ergibt sich, dass eine Regelbesteuerung gegenüber der bisher praktizierten Pauschalbesteuerung im Forstbereich, einen wirtschaftlichen Vorteil erbringt. Dies steht insbesondere in Zusammenhang mit einem erhöhten Einsatz von Firmen, die in ihren Rechnungen die Mehrwertsteuer berücksichtigen.

Die Regelbesteuerung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Netto-Erlös aus dem Brennholzverkauf. Dieser verringert sich um den Steuersatz, was zu der Überlegung führt, den Preis ab 01.01.2026 entsprechend anzuheben. Die Entscheidung hierzu fällt in Zusammenhang mit der Beratung des Forsthaushaltes für nächstes Jahr.

Während der Beratung wurde die Frage gestellt, warum die Regelbesteuerung nicht bereits 2017 eingeführt wurde, insbesondere weil sich nachweislich finanzielle Vorteile ergeben hätten. Wichtig erscheint zudem die Prüfung, ob die Gemeinde evtl. weitere, unter die Besteuerung nach § 2 UStG fallende Betätigungen hat und wie sich Veränderungen, z. B. beim Einsatz von Fremdfirmen im Wald, auswirken können. Ortsbürgermeister Berlingen erläuterte die Hintergründe zur Entwicklung seit der Gesetzesänderung. Danach habe es rechtliche Unsicherheiten bei der Anwendung der Neuregelung gegeben, die inzwischen durch Rechtsprechung ausgeräumt seien. Auch zu den anderen Punkten gab der Vorsitzende nachvollziehbare Antworten. Letztlich wies er darauf hin, dass je nach Entwicklung zur Pauschalbesteuerung zurückgekehrt werden könnte, allerdings erst nach Ablauf von 5 Jahren.

Der Rat sprach sich für die Einführung der Regelbesteuerung beim Forstbetrieb ab 01.01.2026 aus.

Beratung und Beschlussfassung über die Einführung eines neuen Straßennamens

Durch die Einführung von weiteren Straßennamen soll sichergestellt werden, dass ortsunkundige Personen, Rettungswagen, Polizei und Lieferanten auch außerhalb der Ortslage befindliche Aufenthalts- bzw. Arbeitsstätten problemlos erreichen können. Die Entscheidung hierüber, einschließlich der Namensgebung, obliegt der Ortsgemeinde.

a) Grube Stolz

Die Firma Lava Stolz GmbH wünscht vor dem dargestellten Hintergrund die Einführung eines Straßennamens für den Zufahrtsweg zu der Grube Rinseitert/Scharteberg.

Vorgeschlagen wird die Benennung mit: Zur Lavagrube 1

b) Freizeitanlage

Einer Ergänzung bedarf es auch für den Bereich der Freizeitanlage.

Vorgeschlagen wird die Benennung mit: Freizeitanlage 1

Der Rat sprach sich nach einer kurzen Diskussion zur Namensgebung für die Einführung der Straßennamen und die vorgeschlagenen Namen aus.

Beschlussfassung über die Mandatserteilung in einem Verwaltungsverfahren

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel beabsichtigt über den Erlass einer Rechtsverordnung ein Grabungsschutzgebiet „Mühlsteinabbaurevier an Scharteberg und Hinterweiler Köpfchen“ zu installieren. Dies ergibt sich aus einer öffentlichen Bekanntmachung zur Auslegung der entsprechenden Unterlagen in der Zeit vom 01.09. bis 30.09.2025. Danach können Bedenken und Anregungen von jedem, dessen Belange durch die Unterschutzstellung berührt werden bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Kreisverwaltung vorgebracht werden. Die Ortsgemeinde wurde über die Verbandsgemeindeverwaltung Daun vom Vorhaben informiert.

Die Absicht der Kreisverwaltung kann in Zusammenhang mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz gesehen werden, wonach die Naturdenkmal-Verordnung Scharteberg dem weiteren Lavaabbau nicht entgegensteht. Derzeit läuft beim Landesamt für Geologie und Bergbau ein Verfahren der Firma Lava Stolz zur Genehmigung des Abbaubereichs am Scharteberg, einschließlich Hinterweiler Köpfchen.

Vor dem Hintergrund, dass sich die Finanzsituation nach dem fast vollständigen Wegfall von Bruchzinseinnahmen aus dem Lavaabbau entscheidend verschlechtert hat, begrüßt die Ortsgemeinde das Vorhaben der Firma Lava Stolz weiterhin Gesteinsabbau betreiben zu wollen. Alternative Einnahmeverbesserungen für den Gemeindehaushalt sind durch Ausschluss von Flächenphotovoltaik aus Natur- und Wasserschutzgründen auf den vorgesehenen Flächen der ehemaligen Genossenschaftswiesen nicht möglich. Auch die Errichtung von Windkraftanlagen dürfte kaum realisierbar sein.

Der Rat bestätigte die Notwendigkeit für eine Stellungnahme seitens der Ortsgemeinde, weil erhebliche Interessen betroffen sind. Diese soll durch das Anwaltsbüro Jeromin–Kerkmann erstellt werden. Überprüft werden muss, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung vorliegen. Hieran bestehen erhebliche Zweifel, zumal nach Ansicht der Ortsgemeinde die Ausmaße des Schutzgebietes nicht mit dem angeblichen Zweck in Übereinstimmung zu bringen sind. Im nördlichen Teil grenzt das Gebiet nahezu an die Ortslage.

Beratung und Beschlussfassung über die Abweichung der Einfriedungsgestaltung gemäß § 69 Abs. 2 LBauO

Der Bebauungsplan „Am Bruchborn“ enthält hinsichtlich Einfriedungen, Abgrenzungen und deren Gestaltung unter Ziff. 2.3 der Festsetzungen folgende Regelung: „Auf der straßenzugewandten Seite dürfen Einfriedungen der Grundstücke nur als landschaftstypische Hecken und Sträucher (z. B. Hainbuche, Beerensträucher) sowie Holzzäune ausgeführt werden. Sie dürfen eine Höhe von 0,80 m nicht überschreiten.“ Auch ein Stabmattenzaun bis zu 80 cm Höhe ist zulässig.

Weiterhin ist im Bebauungsplan unter Ziff. 1.6 festgelegt: „Die im Bebauungsplan als Mindestsichtfeld (Anfahrtsicht) markierten Flächen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit von ständigen Sichthindernissen freizuhalten. Sträucher, Hecken und Einfriedungen dürfen hier eine Höhe von 0,70 m ab Oberkante der angrenzenden, erschließenden Verkehrsfläche nicht überschreiten.“ Diese Regelung gilt für die Einmündung in die K 36 und folglich für den vorliegenden Antrag auf Abweichung.

Die Gemeinde hat gegenüber der Kreisverwaltung als Bauaufsichtsbehörde eine Stellungnahme abzugeben. Ein Regelungsvorschlag ergibt sich aus einer kürzlich stattgefundenen Besichtigung durch den Ortsbürgermeister und die beiden Beigeordneten und ist in der vorliegenden Skizze dokumentiert. Damit werden auch die Vorgaben zum Mindestsichtfeld berücksichtigt.

Es entwickelte sich eine Diskussion über die Beachtung von Vorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich der Gestaltung der straßenseitigen Grundstücke im Gebiet und vorhandener Abweichungen. Die Entscheidung zum vorliegenden Abweichungsantrag trifft die Kreisverwaltung im Benehmen mit der Ortsgemeinde.

Der Rat bestätigte den Regelungsvorschlag von Ortsbürgermeister und Beigeordneten.

Informationen

Landesinvestitionsprogramm

Ortsbürgermeister Berlingen verwies auf die im Ortsgemeinderat abgestimmten Vorschläge und teilte mit, dass inzwischen über einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde folgende Projekte im Verfahren sind:

Umrüstung Flutlichtanlage auf LED mit Co-Finanzierung durch den Sportbund,

Schaffung einer Retentionsfläche in Verbindung mit einer Hochwasservorsorgemaßnahme,

Herstellung eines Notabflussweges im Bereich Tuchbleiche.

Eine Heizungsumstellung durch Installation von Wärmepumpen im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen Sportplatz, Bürgerhaus und Freizeitanlage wurde seitens der Verwaltung als nicht wirtschaftlich bewertet und fiel damit aus der Vorschlagsliste.

Verschiedenes

a) Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf“

Der Rat kann sich mit der Zielsetzung einverstanden erklären und sprach sich für eine Beteiligung an der Initiative aus.

b) Ersthelfer (First Responder) für die Ortsgemeinde Kirchweiler

Ortsbürgermeister Berlingen informierte auf Nachfrage, dass er sich in Kontakt mit einem möglichen Ersthelfer befindet und er davon ausgeht, demnächst die wichtige Personalie bekanntgeben zu können.

c) Verabschiedung Jörg Kaiser

In der letzten Ratssitzung hatte Herr Kaiser darauf hingewiesen, dass er sein Mandat als Ortsgemeinderatsmitglied zum 31.07.2025 niederlegt. Ortsbürgermeister Berlingen begrüßte Herrn Kaiser in der Sitzung und dankte ihm nochmals herzlich für die für die Gemeinde geleisteten Dienste. Hierbei erwähnte er konkret folgende Funktionen:

Ortsgemeinderatsmitglied vom 01.06.2014 bis 31.07.2025,

2. Beigeordneter vom 22.04.2015 bis 30.06.2024,

Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss vom 01.06.2014 bis 07.04.2017.

Ortsbürgermeister Berlingen wünschte Jörg Kaiser alles Gute für die Zukunft und, dass er seine kommunalpolitischen Erfahrungen im Ortsgemeinderat Kirchweiler evtl. in Gremien am neuen Wohnsitz in der Stadt Daun einbringen kann. Jörg Kaiser bedankte sich und stellte fest, dass es ihm Spaß und Freude bereitet habe für Kirchweiler zu arbeiten und er bedauerte seinen Abschied. Er habe gerne in Kirchweiler gewohnt.