Die Ortsgemeinde Mückeln beabsichtigt den Rückschnitt von den Windschutzhecken im Zeitraum November bis Februar.
Hierzu sollen auch die feldseitigen Windschutzhecken zurückgeschnitten werden. Nicht immer grenzt ein befahrbarer Feldweg an die Windschutzhecken an und somit ist für den Rückschnitt das Befahren des Feldes unausweichlich.
Für das Befahren der landwirtschaftlichen Flächen ist die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers/Pächters, unter Angabe von Flurstück und Parzelle sowie der Freistellung von Schadensersatzansprüchen von Flurschäden, von Nöten.
Aus diesem Grund werden Grundstückseigentümer und Pächter von landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Mückeln mit angrenzender Windschutzhecke gebeten sich mit mir bis zum 02.11.2025 in Verbindung zu setzen.