Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO)
Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat
Herr Helmut Schäfer hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates Strohn niederlegt. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde daher die nächste noch nicht berufene Person, Frau Klaudia Becker, als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen. Frau Becker hat das Mandat angenommen.
Strohn, den 29.09.2025
gez. Dominik Welter
Erster Ortsbeigeordneter und Gemeindewahlleiter