Zurzeit ist wieder vermehrt festzustellen, dass die Einfriedungen von Grundstücken durch Hecken, Sträucher oder Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und die Regenrinnen mit Unkraut zugewachsen sind.
Alle hiervon betroffenen Eigentümer/Besitzer von Grundstücken werden gebeten, zeitnah den überhängenden Bewuchs bis mindestens zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und das Unkraut in den Regenrinnen zu entfernen, damit das Regenwasser möglichst ungehindert in den Kanal abfließen kann.
Auch euer Nachbar freut sich, wenn die überhängenden Hecken, Sträucher und Bäume bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.