gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP bei der Aufstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans 2019 der Stadt Daun
Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2019
Der Entwurf für die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2019 der Stadt Daun, liegt ab dem 28.10.2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 120, bis zur Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltplans durch den Stadtrat am 21.11.2019 zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um vorherige Terminabsprache zur Einsichtnahme unter Telefon 06592 939-120.
Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Daun haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan oder seinen Anlagen für das Jahr 2019 einzureichen. Bei persönlicher Vorsprache bitten wir um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Telefonnummer 06592 939-120. Die Vorschläge können aber auch schriftlich an die v. g. Adresse oder elektronisch an thomas.reissen@vgv.daun.de eingereicht werden.