Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 25.07.2023 - Az.: 02.1-1897-PF 31a/ PF 34/ PF 35 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 06.11. bis 20.11.2023 (einschl.) bei der
| • | Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15-19, 53518 Adenau, Haus A, Raum A 1.02, |
| • | Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, 53539 Kelberg, Zimmer Nr. 212 (Bauverwaltung), |
| • | Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstr. 29, 54550 Daun, Zimmer Nr. 314, |
| • | Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer Nr. 210, |
| • | Gemeindeverwaltung Blankenheim, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Flur 2. Obergeschoss |
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 06.11.2023 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Naturschutzvereinigungen und den Beteiligten, die außerhalb von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wohnen und über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Ferner wurde der Planfeststellungsbeschluss durch öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz und durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen „Rhein-Zeitung“, „Trierischer Volksfreund“, „Kölnische Rundschau“ und „Kölner Stadtanzeiger“ zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).