Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz können die Einwohner einer Ortsgemeinde innerhalb von 14 Tagen nach dieser Bekanntmachung Einsicht in den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans nehmen und Vorschläge unterbreiten.
Die Informationen zum Ablauf der Einwohnerbeteiligung entnehmen Sie bitte den „Amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Daun“ in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes.