Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Einwohnerbeteiligung bei der Aufstellung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2025
Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz können die Einwohner einer Ortsgemeinde innerhalb von 14 Tagen nach dieser Bekanntmachung Einsicht in den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans nehmen und Vorschläge unterbreiten.
Die Informationen zum Ablauf der Einwohnerbeteiligung entnehmen Sie bitte den „Amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Daun“ in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes.