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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Informationen aus der Ratssitzung vom 26.10.2023

Einwohnerfragestunde

Es sind keine Einwohner anwesend.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2024

Seitens der VG-Verwaltung wurden aus einem Schreiben des Innenministeriums folgende beachtenswerte Punkte definiert und am 11.07.2023 mitgeteilt:

„1.

Um dem Gebot des Haushaltsausgleichs zu genügen, hat die Gemeinde alle Maßnahmen zu ergreifen, die ihr rechtlich möglich sind.

2.

Maßnahmen zur Haushaltssanierung können auch Festsetzungen der Hebesätze oberhalb der Nivellierungssätze sein. Die Grenze der gemeindlichen Mitwirkungspflicht ist erst bei einer sogenannten "Erdrosselungswirkung" dieser Steuer erreicht, also einer Höhe, die Steuerpflichtige unter normalen Umständen nicht mehr aufbringen können. Eine derartige Wirkung hat die Rechtsprechung aber bisher auch bei Hebesätzen von bis zu 995 % verneint.

3.

Legt die Gemeinde der Aufsichtsbehörde einen gesetz- oder rechtswidrigen Haushalt vor, hat die Kommunalaufsicht in einem ersten Schritt gegenüber der Gemeinde Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben und gleichzeitig die Gemeinde bei angemessener Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme anzuhören.

4.

Bei Nichtausräumung der erhobenen Rechtsbedenken durch die Gemeinde spricht die Kommunalaufsicht in einem zweiten Schritt eine Globalbeanstandung der Haushaltssatzung aus, versagt die beantragten Genehmigungen und ordnet mit angemessener Fristsetzung den Beschluss einer rechtskonformen Haushaltssatzung an.

5.

Sofern die Gemeinde dem Verlangen der Aufsichtsbehörde nicht nachkommt, ergibt sich in einem dritten Schritt, dass die Gemeinde im Zweifel bis zum Ende des Haushaltsjahres in der vorläufigen Haushaltsführung bleibt, d. h. jegliche im Haushaltsplan veranschlagte investive Maßnahmen dürfen nicht begonnen werden.“

Die vorstehenden Feststellungen betreffen auch die Ortsgemeinde Kirchweiler, die seit 6 Jahren einen unausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalt hat und hiermit ebenfalls für das Jahr 2024 zu rechnen ist. Damit trotz zu erwartender weiterer Defizite im Haushalt eine Entwicklung möglich sein soll, wurden diverse Maßnahmen definiert und zur Berücksichtigung vorgeschlagen.

Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Behebung der Starkregenschäden an den Wirtschaftswegen

Die Starkregenfälle aus dem Sommer 2021 haben an diversen Stellen u. a. an Wirtschaftswegen Schäden hinterlassen. Nachdem die Bewilligung von Landesmitteln - aufgrund Antrag aus 2021 - erfolgt ist, können Aufträge erteilt werden.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die Firma Basten Tiefbau. Darüber hinaus wird Ortsbürgermeister Berlingen ermächtigt, weitere starkregenbedingte Unterhaltungsarbeiten im Bereich „In den Süren“ und bis zur Höhe der Zuwendungsmittel, seitens der Fa. Basten durchführen zu lassen.

Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Bedingungen für den Erwerb von Brennholz aus dem Gemeindewald

Ortsbürgermeister Berlingen wies darauf hin, dass in 2023 mit 386 fm ein im Vergleich zu Vorjahren maßgeblich höherer Brandholzbedarf befriedigt wurde. Entsprechend den Feststellungen des Revierleiters gingen die Anmeldungen über die nicht vermarktbare Menge an Laubholz hinaus. Es stellt sich daher die Frage, ob zukünftig und beginnend mit 2024, eine entsprechende Reduzierung des Angebots erfolgen soll. Ergänzend steht Nadelholz, das reichlich in Verbindung mit Borkenkäferbefall anfällt, zur Verfügung.

Nach eingehender Beratung beschloss der Rat folgende Festlegung für 2024:

1.

Der Brandholzpreis für Laubholz wird auf 55,00 € angehoben, da allein die Aufarbeitungskosten für 2022/23 50 – 55 € betragen haben. Mit Kostensteigerungen ist zu rechnen.

2.

Es können maximal nur 6 fm Laubholz für 55,00 € zur Verfügung gestellt werden. Ab 7 fm erhöht sich der Preis auf 75,00 €.

3.

Nadelholz kann für 35,00 € verkauft werden.

4.

Sollte der angemeldete Bedarf an Laubholz mit „Abfallholz“ nicht gedeckt werden können, obliegt es dem Revierleiter Kürzungen bei den bestellten Mengen vorzunehmen.

Informationen durch den Ortsbürgermeister

a)

Förderung Waldwirtschaft

Für Aufforstungen wurden Landesmittel bewilligt. Weitere Zuwendungen sind beantragt.

b)

Baumkontrolle

Die turnusgemäße Kontrolle wurde durch die Fachfirma Hörter durchgeführt. Erfasst sind 67 Bäume im öffentlichen Bereich. In 3 Fällen bedarf es der Beauftragung von Fachleuten. Die restlichen Arbeiten werden in Eigenleistung erledigt.

Verschiedenes

a)

Einebnung von Gräbern vor Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungsfrist

Öfters wird der Wunsch von Unterhaltungspflichtigen an die Gemeinde herangetragen, die Grabstätten vor Ablauf der Fristen abräumen zu dürfen. Daher bedarf es einer Regelung, wann und unter welchen Bedingungen dies zugelassen werden kann. Seitens der Verwaltung ist ein Vorschlag in Arbeit. Sobald dieser vorliegt, erfolgt eine Beratung und Beschlussfassung im Rat.

Eine weitere Problematik ergibt sich daraus, dass Unterhaltungspflichtige nicht mehr leben oder nicht erreichbar sind. In diesen Fällen muss die Ortsgemeinde das Abräumen zwangsläufig übernehmen.

b)

Vermarktung ehem. Grundstück Gaststätte Dünwald

Der Rat spricht sich dagegen aus, einem Bauinteressenten eine Teilparzelle zur Errichtung von 3 Garagen zu verkaufen. Im Übrigen sollen in einem Ortstermin Überlegungen zur Gestaltung des Grundstücks angestellt werden.

c)

Bauvoranfrage Eckgrundstück Weidenpesch/Gerolsteiner Straße

Angedacht ist der Bau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohnungen und 3 Garagen. Nach Auskunft der VG-Verwaltung befinden sich die betroffenen Parzellen im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan nicht erfasst. Der Rat lehnte eine positive Stellungnahme zum Vorhaben nach eingehender Beratung ab.

d)

Winterdienst 2023/2024

Der Rat bestätigte die Regelung zum vergangenen Winter. Sollte wegen örtlicher Besonderheiten ein Räumen und Streuen nicht möglich sein, entfällt die freiwillige Leistung der Gemeinde. Es greift dann die Verpflichtung der Anlieger entsprechend der Satzung.

e)

Reinigung Rohrleitungen zur Oberflächenentwässerung „In den Süren“

Die defekten Eimer im Einlauf werden ersetzt und verstopfte Rohrleitungen geöffnet. Die Maßnahmen fallen in die Zuständigkeit der Ortsgemeinde als Straßenbaulastträgerin. Es wird eine Fachfirma beauftragt.

f)

Erneuerung Stufen zum Naturdenkmal Dauner Heck

Offizielle Wanderwege laufen auch durch die Gemarkung Kirchweiler. Zum Erreichen des ND Dauner Heck (Felsformationen) sind Treppenstufen installiert. Diese bedürfen der Erneuerung. Die Arbeiten werden durch den Eifelverein übernommen. Soweit die Materialkosten nicht durch Spenden gedeckt werden, erklärt sich die Ortsgemeinde zur Übernahme bereit. Zu rechnen ist mit einem Betrag von max. 300 €.

g)

Terminabstimmung Ratssitzung zum Beschluss Bebauungsplan „Auf dem Kissen/Dauner Heck“

Der Straßenplan und der Entwurf des Bebauungsplans liegen vor. Es steht die Beschlussfassung im Rat an. Seitens der Ortsgemeinde wurden hierzu der 23.11. und der 29.11.2023 vorgeschlagen.