Der Ortsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 26.10.2023 umfassend mit den Bedingungen für die Überlassung von Brandholz aus dem Gemeindewald beschäftigt. Berücksichtigt werden konnte hierbei eine ausführliche Darlegung der Situation durch den Revierleiter. Insbesondere informierte er über das Angebot und die Kosten sowie die Brandholz-Preise im Revier Dreis-Brück, zudem neben Kirchweiler 7 Ortsgemeinden gehören.
Ortsbürgermeister Berlingen wies in der Sitzung darauf hin, dass in 2023 mit 386 fm ein im Vergleich zu Vorjahren maßgeblich höherer Brandholzbedarf befriedigt wurde. Die Bestellungen beim Laubholz lagen mithin über der nicht vermarktbaren Menge. Es stelle sich daher die Frage, ob zukünftig und beginnend mit 2024, eine entsprechende Reduzierung des Angebots erfolgen soll. Ergänzend wurde festgestellt, dass reichlich Nadelholz in Verbindung mit Borkenkäferbefall als Brandholz zur Verfügung steht.
| Nach eingehender Beratung beschloss der Rat folgende Bedingungen für 2024: | |
| 1. | Der Brandholzpreis für Laubholz wird auf 55,00 € angehoben, da allein die Aufarbeitungskosten für 2022/23 sich auf 50 – 55 € beliefen. Mit Kostensteigerungen ist zu rechnen. |
| 2. | Es können maximal nur 6 fm Laubholz für 55,00 €/fm zur Verfügung gestellt werden. Ab 7 fm erhöht sich der Preis auf 75,00 €. |
| 3. | Nadelholz wird für 35,00 €/fm angeboten. |
| 4. | Sollte der angemeldete Bedarf an Laubholz mit „Abfallholz“ nicht gedeckt werden können, obliegt es dem Revierleiter Kürzungen bei den bestellten Mengen vorzunehmen. |
Bestellungen sind unter Verwendung des veröffentlichten Formulars bis zum 15.11.2023 beim Ortsbürgermeister einzureichen.