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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Strohn vom 20.09.1994

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),) die folgende 3. Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

§ 4 Abs. 1 “Beigeordnete“ – wird wie folgt geändert:

(1) Die Ortsgemeinde hat bis zu 3 Beigeordnete.

Artikel II

Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Strohn, den 29.10.2024
gez.
(Heinz Martin)
Geschäftsführender
Ortsbürgermeister (L. S.)

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.