Sowohl beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Daun als auch der Ortsgemeinde gingen erneut Beschwerden wegen Falschparkens ein (Parken auf Bürgersteigen sowie Parken in verkehrsberuhigten Zonen – Spielstraßen - außerhalb der hierfür vorgesehenen Parkbuchten).
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können.
Künftig muss mit entsprechenden Kontrollen durch die Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung gerechnet werden.