Am 21.11.2024 fand eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Mehren statt, zu der die Eigentümer bejagbarer Grundstücke des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Mehren eingeladen waren. Stellvertretender Jagdvorsteher Thomas Umbach eröffnete die Versammlung und begrüßte die Anwesenden Jagdgenossen und die Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung. Herr Schüller von der Verwaltung informierte die Jagdgenossen über die Gründe für die erforderliche Ersatzwahl des Jagdvorstehers, die Jagdpachtverpachtungen sowie über die Aktivitäten des Jagdvorstands seit der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung. In den Jagdvorstand wurde sodann mit der erforderlichen Mehrheit nach § 11 Abs. 4 Landesjagdgesetz (LJG) für die Restdauer der Amtszeit (31.03.2028) gewählt:
Jagdvorsteher: Christof Kreutz, Mehren
Der Vertreter der Verwaltung informierte über das laufende Gesetzgebungsverfahren zum neuen Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz, welches voraussichtlich zum 01. April 2026 in Kraft treten soll. Der überarbeitete 2. Entwurf des Gesetzes enthält u. a. die Beibehaltung des bisherigen Reviersystems, die Reduzierung der Mindestpachtdauer, die Beibehaltung der Abschussvereinbarungen, Änderungen bei der Anmeldung von Grünlandschäden und die Einführung eines digitalen Jagdkatasters.
Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung liegt in der Zeit vom 29.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstr. 29, Zimmer 217 oder 218, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.