Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2018 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
gegenüber | erhöht | vermindert | nunmehr | |
bisher | um | um | festgesetzt | |
EUR | EUR | EUR | auf EUR | |
1. im Ergebnishaushalt | ||||
der Gesamtbetrag der Erträge | 17.194.677 | 702.085 | -22.900 | 17.873.862 |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 17.509.894 | 758.430 | -322.711 | 17.945.613 |
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -315.217 | -71.751 | ||
2. im Finanzhaushalt | ||||
der Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen | 701.012 | -56.345 | 299.811 | 944.478 |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 452.890 | 105.800 | -194.160 | 364.530 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.548.660 | 245.500 | -26.000 | 1.768.160 |
der Saldo der Ein- u. Auszahl. aus Investitionstätigkeit | -1.095.770 | -1.403.630 | ||
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus | 394.758 | 196.045 | -131.651 | 459.152 |
Finanzierungstätigkeit |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher | 0 EUR auf | 0 EUR |
verzinste Kredite von bisher | 1.203.400 EUR auf | 1.540.510 EUR |
verzinste Kredite von bisher | 640.870 EUR auf | 640.870 EUR |
(Haushaltsübertragungen aus 2015 gem. Jahresabschluss 2015) | ||
verzinste Kredite von bisher | 1.154.650 EUR auf | 1.154.650 EUR |
(Haushaltsübertragungen aus 2016 gem. Jahresabschluss 2016) | ||
zusammen von bisher | 2.998.920 EUR auf | 3.336.030 EUR |
keine Änderungen
keine Änderungen
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2016) betrug 21.171 TEUR. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2017 inkl. I. NT 2017) beträgt 21.494 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2018 inkl. I. NT 2018) voraussichtlich 21.423 TEUR.
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
Vermerk der Aufsichtsbehörde
Genehmigt gemäß §§ 98, 95 IV, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) - in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 22.11.2018.
Vermerk:
Gemäß den §§ 98 (1) S. 2, 95 (4) Nr. 2 i. V. m. § 103 (2) GemO wird der in § 2 der I. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 3.336.030 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 3.316.030 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 10.12.2018 bis 19.12.2018 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.