Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2023 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | |||
| von bisher | 0 EUR | auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite | |||
| von bisher | 2.686.960 EUR | auf | 2.946.350 EUR |
| verzinste Kredite | |||
| von bisher | 444.765 EUR | auf | 444.765 EUR |
| (Haushaltsübertragungen aus 2021 gem. Jahresrechnung 2021 inkl. Übertragungen aus Vorjahren) | |||
| zusammen | |||
| von bisher | 3.131.725 EUR | auf | 3.391.115 EUR |
Keine Änderungen
Keine Änderungen
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 26.454 TEUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022 inkl. I. NT 2022) beträgt 26.103 TEUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2023 inkl. I. NT 2023) voraussichtlich 26.101 TEUR.
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
Vermerk der Aufsichtsbehörde
Genehmigt gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 27.11.2023.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 11.12.2023 bis 21.12.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.