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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Daun
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Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2023 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0 EUR

auf

0 EUR

verzinste Kredite

von bisher

2.686.960 EUR

auf

2.946.350 EUR

verzinste Kredite

von bisher

444.765 EUR

auf

444.765 EUR

(Haushaltsübertragungen aus 2021 gem. Jahresrechnung 2021 inkl. Übertragungen aus Vorjahren)

zusammen

von bisher

3.131.725 EUR

auf

3.391.115 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Keine Änderungen

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Keine Änderungen

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

wird nicht geändert

§ 6

Vergnügungssteuer

wird nicht geändert

§ 7

Benutzungsgebühren

wird nicht geändert

§ 8

Verbandsgemeindeumlage

wird nicht geändert

§ 9

Forstsonderumlage

wird nicht geändert

§ 10

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 26.454 TEUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022 inkl. I. NT 2022) beträgt 26.103 TEUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2023 inkl. I. NT 2023) voraussichtlich 26.101 TEUR.

§ 11

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

wird nicht geändert

§ 12

Wertgrenze für Investitionen

wird nicht geändert

§ 13

Altersteilzeit

wird nicht geändert

54550 Daun, den 30.11.2023
gez. Scheppe
Bürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Genehmigt gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 27.11.2023.

54550 Daun, den 28.11.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems
(Siegel)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 11.12.2023 bis 21.12.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 30.11.2023
gez. Scheppe
Bürgermeister