Herzliche Einladung zum nächsten Dorftreff am Dienstag, dem 04.02.2025 um 15.00 Uhr im Bürgerhaus, verbunden mit einem Vortrag des SKFM zum Thema „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung“.
Bei Kaffee und Kuchen wollen wir wieder ein paar gemütliche Stunden verbringen mit Erzählen und Neuigkeiten austauschen.
Zu Beginn wird Frau Michaela Ingenerf-Schmitz, Geschäftsstellenleiterin des SKFM Daun e. V. einen Vortrag zu den o. a. Themen halten. Hierzu vorab nachstehende Erläuterungen:
Für Volljährige gibt es in Deutschland kein automatisches Vertretungsrecht. Wenn keine Vollmacht vorhanden ist, darf weder der Ehe- oder Lebenspartner, noch die Kinder oder Eltern des Betroffenen rechtlich vertreten (z. B. in eine OP einwilligen oder einen Heimvertrag unterschreiben). Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge.
Mit der Vorsorgevollmacht kann man in Zeiten, in denen Personen selbst noch voll handlungsfähig sind, eine Vertrauensperson bevollmächtigen, für sie tätig zu werden.
Mit der Patientenverfügung wird im Voraus festgelegt, ob und wie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit ärztlich behandelt werden soll. So bewahrt die jeweilige Person Selbstbestimmung, auch wenn sie nicht mehr einwilligungsfähig ist.
In der Betreuungsverfügung wird festlegt, wer im Bedarfsfall die rechtliche Betreuung übernehmen soll.
Auf Euer Kommen freut sich das Organisationsteam und der SKFM; um kurze Anmeldung für Planung und Einkauf wird gebeten bis 01.02.25 bei Hiltrud Tel. 7474 oder Maria Tel. 3317.