des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun in Nerdlen und Kradenbach“
für das Haushaltsjahr 2025 vom 19.12.2024
Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 1. der Gemeindeordnung (GemO) vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728) in der jeweils geltenden Fassung und § 9 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Verbandsgemeinde Daun in Nerdlen und Kradenbach“ vom 07.11.1994 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.12.2024 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 15.01.2025 für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 235.314 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 294.504 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf — - 59.190 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 253.600 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 46.800 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeiten auf — 206.800 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf - — 206.800 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 EUR
verzinste Kredite auf — 0 EUR
zusammen auf — 0 EUR
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 705.034,41 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt 645.842,41 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2025) 586.652,41 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
— 323.200 EUR.
Nach § 9 der Verbandsordnung trägt die Verbandsgemeinde Daun alle Aufwendungen des Zweckverbands durch einen jährlich in der Haushaltssatzung des Zweckverbands festzusetzenden Verbandsbeitrag, soweit Aufwendungen nicht durch Zuschüsse Dritter, durch Grundstücksverkaufserlöse und Beiträge der Ortsgemeinden Nerdlen und Kradenbach gedeckt sind. Die nach der Erschließung des Gebiets entstehenden laufenden jährlichen Aufwendungen, insbesondere solche, die aus der Straßenbaulast resultieren, tragen die Ortsgemeinden Nerdlen und Kradenbach, wenn und soweit sie Grundsteuer- und Gewerbesteuermehrerträge nach § 10 der Verbandsordnung erhalten. Soweit Grundstücksverkaufserlösen und sonstigen Einnahmen des Zweckverbands keine Aufwendungen gegenüberstehen, werden diese als Ausschüttung an die Verbandsgemeinde Daun in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Der Verbandsbeitrag bzw. die Zuweisung der Verbandsgemeinde Daun für das Haushaltsjahr 2025 wird im
| a) | Finanzhaushalt (laufende Ein- u. Auszahlungen) auf | 109.325 EUR |
| b) | Finanzhaushalt (Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten) auf | 0 EUR |
festgesetzt.
Vermerk der Aufsichtsbehörde:
Genehmigt gemäß §§ 7 I. 1 Nr. 8 KomZG, 95 III der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 15.01.2025.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 03.02.2025 bis 13.02.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.