Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Gruppenwasserwerk Daun hat in ihrer Sitzung vom 09. Dezember 2025 die folgende Änderung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Unverhältnismäßig lang im Sinne von § 11 (1) Ziffer 2 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB-Wasser) ist die Anschlussleitung, wenn sie auf dem Privatgrundstück eine Länge von 20 m überschreitet.
Diese Vertragsbedingungen einschließlich des Preisblattes werden öffentlich bekannt gemacht. Sie gelten ab dem 01. Januar 2026; gleichzeitig sind die bisherigen ZVB-Wasser nicht mehr anzuwenden. Auf den bisherigen ZVB-Wasser beruhende Forderungen bleiben unberührt.