Da immer wieder zur Winterzeit häufig Fragen bzgl. der Schneeräum- und Streupflicht auftreten, möchten wir nachfolgend die wichtigsten Regelungen darstellen.
In unserer Ortsgemeinde sind die Gemeindearbeiter bei entsprechenden Schneeverhältnissen im Einsatz. Dies geschieht durch die Ortsgemeinde im Rahmen einer freiwilligen Dienstleistung und ersetzt nicht die Verpflichtung des Grundstückseigentümers, für einen ordnungsgemäßen Räum- und Streudienst zu sorgen.
Dieser vom Grundstückseigentümer (oder Mieter) zu leistende Räum- und Streudienst bezieht sich auf die Gehwege bzw., falls kein Gehweg vorhanden ist, auf einen Streifen bis zur Straßenmitte.
Die Ortsgemeinde unterstützt durch ihre Serviceleistung die Bürger beim Winterdienst und versucht rechtzeitig für durchgehend geräumte Straßen zu sorgen. Dies gelingt in der Regel, kann aber mit einem Schneeräumfahrzeug verständlicherweise bei akut starkem Schneefall sicher nicht immer gleichzeitig in allen Bereiches des Dorfes gewährleistet sein.