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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung des Tages der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters 

und über die Einreichung von Wahlvorschlägen in der Ortsgemeinde Winkel

I.

Am Sonntag, dem 26.02.2023, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Winkel statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 12.03.2023, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/ Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am Dienstag, dem 03.01.2023, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag bedarf keiner Unterstützungsunterschriften.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 226, Leopoldstraße 29, 54550 Daun eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist

am Montag, dem 09.01.2023, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Daun gegen Kostenerstattung erhältlich.

Winkel, den 06.12.2022
gez. Friedhelm Jax
Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Winkel
als Wahlleiter