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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 26.02.2023, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Winkel und am Sonntag, dem 12.03.2023, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Winkel statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Freitag 20.01.2023, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Winkel, den 06.12.2022
gez. Friedhelm Jax
Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Winkel
als Wahlleiter