Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates am 6.12.2022

Einwohnerfragestunde

Zuhörerinnen äußern Interesse am Thema Winterdienst. Der Vorsitzende verwies auf die Behandlung des Themas unter Punkt 4 der Tagesordnung. Konkrete Fragen wurden nicht gestellt.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderungen der Friedhofssatzung und der Friedhofgebührenordnung

In der Sitzung vom 16.10.2020 hat sich der Rat mit Regelungserfordernissen beschäftigt und die VG-Verwaltung um Vorlage von Neufassungen der beiden Satzungen gebeten. Zwischenzeitlich wurde ein Auftrag zur Herstellung von Gräbern an einen neuen Unternehmer erteilt und ein Beschluss zu entsprechend anzupassenden Gebührensätzen gefasst.

Seitens des Vorsitzenden und eines Ratsmitglieds wurden Punkte angesprochen, die in der Abfassung der neuen Friedhofssatzung Berücksichtigung finden sollen.

-

Satzung sollte die Gegebenheiten entsprechend der Sanierungsgenehmigung der Kreisverwaltung von 1994 widerspiegeln.

-

Särge werden nur noch in Grabkammern beigesetzt.

-

Satzung sollte übersichtlich sein und keine verzichtbaren Regelungen enthalten.

-

Reihen- und Wahlgräber als Erdbestattung laufen aus. Durch die vorhandene Übergangsregelung gelten die entsprechenden Regelungen hierzu weiterhin.

-

Wiederbelegung von Grabkammern kann flexibel erfolgen.

-

Reihenbestattung nicht erforderlich.

-

Wiederverleihung von Nutzungsrechten an Grabkammern denkbar (Familiengräber).

-

Umwandlung von Reihengräbern in Doppelgräber bzw. Wahlgrabstätten möglich.

-

Größe der Gräber bei Grabkammern entbehrlich

-

Abdeckplatten müssen das Belüftungserfordernis bei Grabkammern berücksichtigen. Filterbereich darf nicht mit Platten zugedeckt werden.

-

Es sollte eine Regelung zum vorzeitigen Abräumen von Grabstätten aufgenommen werden, auch in die Gebührensatzung.

Die einzelnen Bestimmungen des Satzungsentwurfs wurden entsprechend geprüft, diskutiert und erforderlichenfalls neu definiert. Dies betrifft auch die Gebührensatzung.

Der Rat bestätigte die vorgesehenen Änderungen und stimmte dem Erlass der neuen Friedhofs- und Gebührensatzung zu.

Sitzungsunterbrechung

Ortsbürgermeister Berlingen nutzte die Anwesenheit von Herrn Saxler von der Verbandsgemeindeverwaltung um von ihm als zuständigem Mitarbeiter der Verwaltung für die verbindliche Bauleitplanung, Erläuterungen zum Mischgebiet im Bebauungsplan „Am Bruchborn“ zu erhalten. Das Mischgebiet ist nur mit einer Parzelle im Eigentum der Ortsgemeinde. Hierfür gibt es nach Mitteilung des Ortsbürgermeisters einen Kaufinteressenten mit der Vorstellung, dort ein Wohnhaus zu errichten. Herr Saxler erläuterte, dass die Hälfte des Mischgebiets dem Wohnen dienen kann. Mithin wäre es grundsätzlich möglich, die Parzelle zu Wohnzwecken zu bebauen. Ein reines Wohngebiet konnte seinerzeit an dieser Stelle aus immissionsrechtlichen Gründen und bedingt durch die vorhandene gewerbliche Nutzung „Auf dem hintersten Kissen“ sowie dem Sportplatz, nicht ausgewiesen werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Straßen "Am Bruchborn"

Die Erschließung des Baugebietes ist durch den Endausbau der Straßen abgeschlossen. Nunmehr liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Widmung vor. Ohne Aussprache beschloss der Rat die Widmung der Straßenabschnitte gemäß dem vorliegenden Plan.

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung des Winterdienstes

Seit Jahrzehnten unterstützt die Ortsgemeinde die Straßenanlieger bei den ihnen durch Satzung übertragenen Pflichten zum Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte. Hierbei handelt es sich um eine „freiwillige“ Leistung. Der jährliche Aufwand liegt durchschnittlich bei rd. 10.000 €, wobei ein maßgeblicher Anteil hiervon auf die Salzlieferung entfällt. Die schlechte Finanzsituation erfordert auch die Überlegung, ob die Ortsgemeinde zukünftig noch in der bisher üblichen Art und Weise tätig werden kann. Ortsbürgermeister Berlingen verwies auf den jeweiligen Ärger, den der Winterdienst für ihn persönlich und den beauftragten Landwirt mit sich bringt. Er müsse sich mit einer Vielzahl von Beschwerden beschäftigen, die teilweise mit Forderungen und unangemessenen Verbalien verbunden sind.

Die punktuell und je nach Intensität des Schneefalls anfallenden Risiken für den Räumdienst wurden anhand von Einzelfällen angesprochen. Der Rat ist der Auffassung, dass ein unverhältnismäßiges eigenes Unfallrisiko, evtl. verbunden mit Schadenersatzansprüchen, dem Beauftragten der Ortsgemeinde nicht zugemutet werden kann.

Wie der Vorsitzende informierte, sei das Bestreben der Gemeinde, jedem Anlieger eine Zufahrt zu räumen. Ein besonderes Problem stellen nicht ausgebaute Straßen- bzw. Wegestrecken dar. Hier besteht u. a. konkret die Gefahr, dass über die Oberfläche hinausragende Kanalschächte und Hydranten vom Schneepflug erfasst werden und Schäden an den Einrichtungen sowie am Räumgerät entstehen. Auch parkende Fahrzeuge sowie überhängende Äste und Hecken stellen Hindernisse dar, die nicht passiert werden können und folglich die Räumung entfallen muss.

Nach eingehender Diskussion gelangte der Rat zur Auffassung, dass auch weiterhin versucht werden soll, jedem Wohngrundstück eine Zufahrt zu räumen, die vorstehend dargestellten Probleme jedoch nicht außer Acht gelassen werden können. Letztlich muss es dem Beauftragten überlassen bleiben, ob er unter Vermeidung von Gefahren und Schäden in der jeweiligen Situation tätig wird.