Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber | erhöht | vermindert | nunmehr |
| bisher | um | um | festgesetzt |
| EUR | EUR | EUR | EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 16.130.629 | 331.900 | 0 | 16.462.529 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 19.124.519 | 109.450 | 0 | 19.233.969 |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -2.993.890 |
|
| -2.771.440 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -2.478.188 | 0 | 222.450 | -2.255.738 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 760.735 | 111.100 | 0 | 871.835 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.582.450 | 164.600 | 0 | 1.747.050 |
| der Saldo der Ein- u. Auszahl. aus Investitionstätigkeit | -821.715 |
| -875.215 |
|
| der Saldo der Ein- u. Ausz. aus Finanzierungst. | 3.299.903 | 0 | 168.950 | 3.130.953 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0 EUR | auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite von bisher | 916.715 EUR | auf | 970.215 EUR |
| verzinste Kredite von bisher | 444.765 EUR | auf | 444.765 EUR |
| (Haushaltsübertragungen aus 2021 gem. Jahresrechnung 2021 inkl. Übertragungen aus Vorjahren) | |||
| zusammen von bisher | 1.361.480 EUR | auf | 1.414.980 EUR |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 50.000 EUR (Neuveranschlagung für Abschluss städtebaulicher Vertrag Projekt „Leywies“).
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen (Neuveranschlagung im Ursprungshaushalt 2023), für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 50.000 EUR.
Liquiditätskredite sind § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht verändert.
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Tourismusbeitrag gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) werden nicht verändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug
24.422 TEUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 23.413 TEUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2023 inkl. I. NT 2023) voraussichtlich
20.642 TEUR.
Keine Änderungen
Keine Änderungen
Keine Änderungen
Genehmigt/Kenntnis genommen gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 06.12.2023.
54550 Daun, den 06.12.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Gemäß den §§ 98 Abs. 1 Satz 2, 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.414.980,00 EUR mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.342.235,00 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 72.745 EUR wird die Genehmigung versagt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 18.12.2023 bis 29.12.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.