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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Bekanntmachungen

I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Daun für das Jahr 2023 vom 02.11.2023

Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 50.000 EUR (Neuveranschlagung für Abschluss städtebaulicher Vertrag Projekt „Leywies“).

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen (Neuveranschlagung im Ursprungshaushalt 2023), für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 50.000 EUR.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Liquiditätskredite sind § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht verändert.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Tourismusbeitrag gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) werden nicht verändert.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug

24.422 TEUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 23.413 TEUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2023 inkl. I. NT 2023) voraussichtlich

20.642 TEUR.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Keine Änderungen

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Keine Änderungen

§ 10

Altersteilzeit

Keine Änderungen

54550 Daun, den 08.12.2023
gez. Marder
Stadtbürgermeister
Vermerk der Aufsichtsbehörde

Genehmigt/Kenntnis genommen gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 06.12.2023.

54550 Daun, den 06.12.2023

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)
Vermerk:

Gemäß den §§ 98 Abs. 1 Satz 2, 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.414.980,00 EUR mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.342.235,00 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 72.745 EUR wird die Genehmigung versagt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 18.12.2023 bis 29.12.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 08.12.2023
gez. Marder
Stadtbürgermeister