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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Daun
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Bekanntmachung der

I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Daun

für das Jahr 2024 vom 13.12.2024

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

EUR

EUR

EUR

auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

21.325.992

56.450

0

21.382.442

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

21.522.040

189.600

0

21.711.640

der Jahresüberschuss/

Jahresfehlbetrag

-196.048

-329.198

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen

701.367

133.150

568.217

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.175.830

1.149.700

0

2.325.530

die Auszahlung aus

Investitionstätigkeit

4.631.100

3.147.300

0

7.778.400

der Saldo der Ein- u. Auszahl aus

Investitionstätigkeit

-3.455.270

1.997.600

-5.452.870

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.753.903

2.130.750

0

4.884.653

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

0 EUR auf

0 EUR

verzinste Kredite von bisher

3.562.900 EUR auf

5.560.500 EUR

verzinste Kredite von bisher

1.130.370 EUR auf

1.130.370 EUR

(Haushaltsübertragungen aus 2022 gem. Jahresrechnung 2022 inkl. Übertragungen aus Vorjahren) zusammen von bisher 4.693.270 EUR auf 6.690.870 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Keine Änderungen

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird von 17.500.000 EUR auf 12.482.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

wird nicht geändert

§ 6

Vergnügungssteuer

wird nicht geändert

§ 7

Benutzungsgebühren

wird nicht geändert

§ 8

Verbandsgemeindeumlage

wird nicht geändert

§ 9

Forstsonderumlage

wird nicht geändert

§ 10

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2022) betrug 28.523 TEUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2023 inkl. I. NT 2023) beträgt 28.520 TEUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2024 inkl. I. NT 2024) voraussichtlich 28.191 TEUR.

§ 11

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

wird nicht geändert

§ 12

Wertgrenze für Investitionen

wird nicht geändert

§ 13

Altersteilzeit

wird nicht geändert

54550 Daun, den 13.12.2024
gez. Scheppe
Bürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Genehmigt gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2, 3, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 28.11.2024.

54550 Daun, den 28.11.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)

Gemäß den §§ 98 Abs. 1 Satz 2, 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 6.690.870 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 6.515.870 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 175.000,00 EUR wird die Genehmigung versagt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 16.12.2024 bis 23.12.2024 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 13.12.2024
gez. Scheppe
Bürgermeister