I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Daun
für das Jahr 2024 vom 13.12.2024
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
| gegenüber | erhöht | vermindert | nunmehr |
| bisher | um | um | festgesetzt |
| EUR | EUR | EUR | auf EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 21.325.992 | 56.450 | 0 | 21.382.442 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 21.522.040 | 189.600 | 0 | 21.711.640 |
| der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag | -196.048 |
| -329.198 | |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| der Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen | 701.367 |
| 133.150 | 568.217 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.175.830 | 1.149.700 | 0 | 2.325.530 |
| die Auszahlung aus Investitionstätigkeit | 4.631.100 | 3.147.300 | 0 | 7.778.400 |
| der Saldo der Ein- u. Auszahl aus Investitionstätigkeit | -3.455.270 | 1.997.600 |
| -5.452.870 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.753.903 | 2.130.750 | 0 | 4.884.653 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0 EUR auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite von bisher | 3.562.900 EUR auf | 5.560.500 EUR |
| verzinste Kredite von bisher | 1.130.370 EUR auf | 1.130.370 EUR |
(Haushaltsübertragungen aus 2022 gem. Jahresrechnung 2022 inkl. Übertragungen aus Vorjahren) zusammen von bisher 4.693.270 EUR auf 6.690.870 EUR
Keine Änderungen
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird von 17.500.000 EUR auf 12.482.000 EUR festgesetzt.
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2022) betrug 28.523 TEUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2023 inkl. I. NT 2023) beträgt 28.520 TEUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2024 inkl. I. NT 2024) voraussichtlich 28.191 TEUR.
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
Vermerk der Aufsichtsbehörde
Genehmigt gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2, 3, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 28.11.2024.
Gemäß den §§ 98 Abs. 1 Satz 2, 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 6.690.870 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 6.515.870 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 175.000,00 EUR wird die Genehmigung versagt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 16.12.2024 bis 23.12.2024 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.