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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Daun
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Bekanntmachung

I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Daun

für das Jahr 2025 vom 30.10.2025

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber erhöht vermindert nunmehr

bisher um um festgesetzt

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

20.043.758

126.507

0

20.170.265

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

20.309.856

362.700

0

20.672.556

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-266.098

-502.291

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen

728.703

236.193

492.510

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.220.030

2.125.300

0

3.345.330

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

4.084.900

3.164.100

0

7.249.000

der Saldo der Ein- u. Auszahl. aus Investitionstätigkeit

-2.864.870

0

-3.903.670

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.136.167

1.274.993

0

3.411.160

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

0 EUR

auf

0 EUR

verzinste Kredite von bisher

2.948.407 EUR

auf

4.011.300 EUR

verzinste Kredite von bisher

823.150 EUR

auf

823.150 EUR

(Haushaltsübertragungen aus 2023 gem. Jahresrechnung 2023 inkl. Übertragungen aus Vorjahren)

zusammen von bisher

3.771.557 EUR

auf

4.834.450 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Keine Änderungen

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird von 13.145.000 EUR auf 13.550.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

wird nicht geändert

§ 6

Vergnügungssteuer

wird nicht geändert

§ 7

Benutzungsgebühren

wird nicht geändert

§ 8

Verbandsgemeindeumlage

wird nicht geändert

§ 9

Forstsonderumlage

wird nicht geändert

§ 10

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 31.873 TEUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.Haushaltsvorjahr (2024 inkl. I. NT 2024) beträgt 31.544 TEUR und zum 31.12.Haushaltsjahr (2025 inkl. I. NT 2025) voraussichtlich 31.042 TEUR.

§ 11

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

wird nicht geändert

§ 12

Wertgrenze für Investitionen

wird nicht geändert

§ 13

Altersteilzeit

wird nicht geändert

54550 Daun, den 12.12.2025
gez. Scheppe
Bürgermeister

Vermerk der Aufsichtsbehörde

Genehmigt gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 01.12.2025.

54550 Daun, den 01.12.2025
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)

Gemäß den §§ 98 Abs. 1 Satz 2, 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 4.834.450 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 4.827.200 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 7.250 EUR wird die Genehmigung versagt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 12.12.2025 bis 30.12.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.

54550 Daun, den 12.12.2025
gez. Scheppe
Bürgermeister