Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
gegenüber erhöht vermindert nunmehr
bisher um um festgesetzt
| EUR | EUR | EUR | EUR |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 20.043.758 | 126.507 | 0 | 20.170.265 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 20.309.856 | 362.700 | 0 | 20.672.556 |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -266.098 |
|
| -502.291 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| der Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen | 728.703 |
| 236.193 | 492.510 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.220.030 | 2.125.300 | 0 | 3.345.330 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.084.900 | 3.164.100 | 0 | 7.249.000 |
| der Saldo der Ein- u. Auszahl. aus Investitionstätigkeit | -2.864.870 | 0 |
| -3.903.670 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.136.167 | 1.274.993 | 0 | 3.411.160 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0 EUR | auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite von bisher | 2.948.407 EUR | auf | 4.011.300 EUR |
| verzinste Kredite von bisher | 823.150 EUR | auf | 823.150 EUR |
| (Haushaltsübertragungen aus 2023 gem. Jahresrechnung 2023 inkl. Übertragungen aus Vorjahren) | |||
| zusammen von bisher | 3.771.557 EUR | auf | 4.834.450 EUR |
Keine Änderungen
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird von 13.145.000 EUR auf 13.550.000 EUR festgesetzt.
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug 31.873 TEUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.Haushaltsvorjahr (2024 inkl. I. NT 2024) beträgt 31.544 TEUR und zum 31.12.Haushaltsjahr (2025 inkl. I. NT 2025) voraussichtlich 31.042 TEUR.
wird nicht geändert
wird nicht geändert
wird nicht geändert
Vermerk der Aufsichtsbehörde
Genehmigt gemäß §§ 98 I 2, 95 IV Nr. 2, 103 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung - in Verbindung mit Schreiben vom 01.12.2025.
Gemäß den §§ 98 Abs. 1 Satz 2, 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 4.834.450 EUR nur mit einem Teilbetrag in Höhe von 4.827.200 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt. In Bezug auf den übrigen Teilbetrag in Höhe von 7.250 EUR wird die Genehmigung versagt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 12.12.2025 bis 30.12.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.