Der Bund hat ein neues, finanziell lukratives Förderprogramm („Klimaangepasstes Waldmanagement“) mit einer Bindungsfrist von 10 - 20 Jahren aufgelegt, welches im Rahmen der Sitzung durch den Revierleiter eingehend erläutert wurde.
U. a. sind folgende Auflagen zu beachten: Mischung der Baumarten bei mind. 50 %-igem Anteil einheimischer Gehölze, Bestandsverjüngung, Naturverjüngung, Verzicht auf Kahlschläge, 5 Totholz-Bäume/ha, 5 % der Waldfläche werden einer natürlichen Entwicklung überlassen (Flächenstilllegung für 20 Jahre), Dokumentation per GPS-Erfassung.
Über einen Zeitraum von 10 Jahren ist eine jährliche Förderung von über 50.000 €/Jahr möglich, vom 11. - 20. Jahr = 100,00 €/Jahr je ha Stilllegungsflächen. Gefördert werden ausschließlich Betriebe, die ihre Wälder nach Kriterien bewirtschaften, die sowohl über den gesetzlichen Standard als auch über bestehende Zertifizierungen (PEFC, FSC) nachweisbar hinausgehen.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“.
In der Ortsgemeinde besteht Bedarf an Bauflächen. Der Bereich zwischen der Manderscheider Straße (Verlängerung zur Hadelwies) und der L 46 bietet sich an, um hier relativ schnell einen Bebauungsplan für Wohnbauflächen gemäß § 13 b BauGB (beschleunigtes Verfahren) erstellen zu können. Kürzlich hat sich ein möglicher Investor gemeldet, der Interesse am Bau einer Arztpraxis mit Wohnung etc. in diesem Bereich hat.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohngebiet im Verfahren gemäß § 13 b BauGB.
Sofern eine Arztpraxis mit berufsverwandten Nebenräumen in einem Wohngebiet unzulässig ist, beschloss der Ortsgemeinderat alternativ die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Mischgebiet.
In der letzten Sitzung hat der Ortsgemeinderat den Beitritt zur AöR der Verbandsgemeinde für den Betrieb von PV-Anlagen beschlossen. Laut Kommunalaufsicht reicht dieser eine Beschluss nicht aus; es müssen 4 verschiedene Beschlüsse gefasst werden. Die Verwaltung wird für eine der nächsten Sitzungen eine Beschlussvorlage zur Verfügung stellen.
Ein Termin mit dem Ministerium zwecks Förderung des Gewerbegebiets ist bisher leider noch nicht zustande gekommen. Seitens der Verwaltung bemüht man sich weiterhin um einen derartigen Termin. Mittlerweile ist eine weitere Kaufanfrage eingegangen.
Der Vertrag über die Jagdpacht eines der 4 Reviere läuft zum 31.03.2023 aus. Der Jagdpächter hat einen Antrag auf vorzeitige Pachtverlängerung gestellt.
Voraussetzung für eine Jagdverpachtung ist eine übereinstimmende Abstimmung von Ortsgemeinderat und Jagdvorstand. Da ein gleichlautendes Votum nicht zustande kam, muss die Jagdpacht neu ausgeschrieben werden.
Die Kosten für die Ausschreibung belaufen sich nach Angaben der Verwaltung auf ca. 1.000 EUR. Die Verwaltung soll damit beauftragt werden die Ausschreibung kurzfristig vorzunehmen.