zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02.03.2006 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Daun vom 31.07.2009 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 13.05.2019.
Folgender Empfänger, dessen Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, gegen ihn eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Name, Bezeichnung, zuletzt bekannte Anschrift: FAIRPort GmbH i.L., Hauptstraße 7, 54552 Mehren
Bürgernummer: 17631
Buchungsnummer: 295/0078090
Steuernummer: 43/666/13019
Gewerbesteuerbescheid vom: 07.12.2022
Einsichtnahme in den Bescheid bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun (Zimmer 216)
Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez. Pantenburg
Der Bescheid wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.