1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026, liegt ab dem 22.12.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 120, 121 oder 122, bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch die Zweckverbandsversammlung am 28.01.2026 zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der verbandsangehörenden Ortsgemeinden Demerath, Mehren, Schalkenmehren, Steineberg und Steiningen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, ab dem 05.01.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan oder seinen Anlagen für das Jahr 2026, schriftlich an die v. g. Adresse oder elektronisch an Th.Reissen@vgv.daun.de oder an Dietmar.Kraemer@vgv.daun.de einzureichen.
Daun, den 19.12.2025