Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinsame Erklärung zur Erhöhung der Nivellierungssätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer durch die Landesregierung

Die vorgesehene Anpassung der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300 Prozent auf 345 Prozent, bei der Grundsteuer B von 365 Prozent auf 465 Prozent und der Gewerbesteuer von 365 Prozent auf 380 Prozent ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür für die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen in Rheinland-Pfalz.

Dies stellt gleichzeitig eine zusätzliche Mehrbelastung sowie einen erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Daher kritisieren wir diese Entscheidung der Landesregierung scharf. In Zeiten hoher Unsicherheit, einer Rekordinflation, steigender Lebensmittelpreise und explodierender Energiekosten, die Grund- und Gewerbesteuer vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Gewerbetreibende durch die Landesgesetzgebung zu erhöhen, halten wir für nicht angemessen und für den absolut falschen Zeitpunkt. Es ist Zeit für Entlastungen und nicht für Mehrbelastungen.

Viele Kommunen müssen aufgrund ihrer schlechten Finanzlage und nicht ausgeglichener Haushalte dieser Erhöhung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss zustimmen. Ansonsten drohen erhebliche finanzielle Nachteile, wie die Nichtgenehmigung des Haushalts und die Verweigerung von Fördermitteln sowie Liquiditäts- und Investitionskrediten. Das würde für viele Kommunen, auch in unserer Verbandsgemeinde Daun, faktisch einen Stillstand bedeuten. Dann wären beispielsweise Investitionen in Kindergärten, Spielplätze, Straßen, Dorfgemeinschaftshäuser so nicht mehr möglich.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat 2020 das Landesfinanzausgleichsgesetz, also den kommunalen Finanzausgleich, erneut für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass die Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen durch das Land unzureichend ist. Durch die nun verabschiedete Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes durch die Landesregierung wird de facto aber den Kommunen dauerhaft nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt, sondern es findet eine Umverteilung zu Lasten der ländlichen Regionen statt und die Kommunen werden gezwungen, die Bürger stärker durch Steuern zu belasten. Der Auftrag des Verfassungsgerichtshofs wird von der Landesregierung erneut missachtet.

In unserer Verbandsgemeinde Daun liegen viele Gemeinden unter den neuen Nivellierungssätzen für die Grundsteuer A (345 %) und für die Grundsteuer B (465 %). Daher wird es auch hier zu erheblichen Steuererhöhungen kommen. Uns ist es wichtig zu verdeutlichen, dass nicht der Bürgermeister und die Ratsmitglieder diejenigen sind, die vor Ort die Steuern erhöhen wollen, sondern sie durch die Landesregierung dazu gezwungen werden. Wir bitten daher, den absolut verständlichen Ärger an die Landesregierung und nicht an die ehrenamtlichen Ratsmitglieder und Bürgermeister zu richten.