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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Hundehaltung Weidenbach

Aus aktuellem Anlass ergehen folgende Hinweise:

Innerhalb geschlossener Ortschaften sollen Hunde immer angeleint geführt werden, damit es nicht zu unkontrollierbaren Begegnungen mit Personen oder anderen Hunden kommen kann.

Die Hinterlassenschaften der Hunde müssen in jedem Fall mitge-nommen werden. Auch auf den landwirtschaftlichen Flächen, die der Futtermittelgewinnung oder als Weideland dienen, ist Hundekot schädlich für die Rinder und kann zu Erkrankungen führen.

Laut Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004 gelten neben bestimmten Rassen als gefährliche Hunde:

1.

Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,

2.

Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,

3.

Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und

4.

Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

Aggressiv oder bedrohlich erscheinende Hunde müssen immer unter Kontrolle sein.

Nach Besprechung mit betroffenen Hundehaltern wurde das für die Zukunft versichert und garantiert, dass es nicht zu Zwischenfällen oder Verletzungen kommt.

Dr. med. Bernhard Dartsch
Ortsbürgermeister