Aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziffer 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung und § 9 der Verbandsordnung des Zweckverbands „Energiepark Ellscheid/Gillenfeld“ vom 27.06.1997 (in der jeweils geltenden Fassung) wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 18.12.2024 und nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Aufsichtsbehörde vom 12.02.2025 für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.166.580 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.035.506 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf — 131.074 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf — 447.490 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 0 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf — 0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeiten auf — 0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit1 auf — – 447.490 EUR
1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 EUR
verzinste Kredite auf — 0 EUR
zusammen auf — 0 EUR
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2023) betrug -627.535,69 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2024) beträgt -500.441,69 EUR und zum 31.12. Haushaltsjahr (2025) -369.367,69 EUR.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 0 EUR.
Die Verbandsumlagen werden basierend auf der jeweiligen Fassung der Verbandsordnung des Zweckverbands erhoben.
Vermerk der Aufsichtsbehörde:
Kenntnis genommen gemäß § § 7 I 1 Nr. 8 KomZG, 97 II der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 12.02.2025.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen und zwar in der Zeit vom 24.02.2025 bis 06.03.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 120, öffentlich aus.