Die Informationen zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ und dem Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wurden krankheitsbedingt auf die nächste Sitzung vertagt.
Die Haushaltsatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurden beschlossen. Bei den beschlossenen Änderungen zur Haushaltssatzung handelt es sich insb. um die Anpassung der Nivellierungssätze zur Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer.
Durch die Neuregelung des Landesfinanzausgleichgesetzes (LFAG) und der damit einhergehenden Anpassung der Nivellierungssätze sind Kommunen zwangsläufig dazu verpflichtet, die Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden, worauf wir hiermit ausdrücklich hinweisen möchten.