Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderats Demerath am 19.12.2022

Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplans für das Jahr 2023

Der Ortsgemeinderat Demerath beschloss nach ausführlicher Beratung die Fortwirtschaftspläne 2023 in der vorliegenden Form.

Beratung und Beschlussfassung zum Sanierungsantrag des Sportplatzes des FC Demerath 1976 e. V.

A) beantragte Zuschussmodalität

Der Ortsgemeinderat beschloss dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses an den FC Demerath zur Mitfinanzierung der Kosten einer notwendigen Regenerationsmaßnahme in Höhe von 10.000 EUR nicht stattzugeben.

B) alternative Zuschussmodalität

Der Ortsgemeinderat lehnte die alternative Kostenbeteiligung, über mehrere Jahre den maximalen Höchstbetrag einer gemeindlichen Kostenbeteiligung für die jährlich anfallenden und nachgewiesenen Unterhaltungskosten von 5.000 EUR bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 EUR auszuzahlen, ebenfalls ab.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023

Der Ortsgemeinderat beschloss den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 mit nachfolgenden Ergänzungen:

weitere 5.000 EUR für die Friedhofsneugestaltung

2.500 EUR für die Dachsanierung des Anglerheims

5.000 EUR für die Sanierung des Wasserhäuschen

Beratung und Beschlussfassung zur Anpassung der Realsteuerhebesätze

Herr Krämer von der Verbandsgemeindeverwaltung Daun führt hierzu aus, dass die Landesregierung die Erhöhung der Nivellierungssätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fordert. In einer Zeit mit hoher Unsicherheit, einer Rekordinflation, steigenden Lebensmittelpreisen und explodierenden Energiekosten ist der Zeitraum dieser Forderung, mehr als ungünstig. Bedauerlicherweise zwingt die Landesregierung die Kommunen dazu, diesen Steuererhöhungen zuzustimmen. Die Kommunalaufsicht hat mit einem mehrseitigen Schreiben auf die Konsequenzen hingewiesen. Sollte die geforderte Zustimmung verweigert werden, werden die Haushalte der Ortsgemeinden nicht genehmigt, Fördermittel und Liquiditäts- und Investitionskredite werden versagt.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Demerath beschloss die Anpassung der Nivellierungssätze wie folgt:

Anpassung Grundsteuer A von 300 % auf 345 %

Anpassung Grundsteuer B von 365 % auf 465 %

Anpassung Gewerbesteuer von 380 % auf 395 %

Bürgerfragestunde

Es wurde darum gebeten, den auf dem landwirtschaftlichen Weg am Anwesen Hommes in der Ulmener Straße integrierten Oberflächenschacht auf seine Funktionsfähigkeit zu prüfen. Dieser ist augenscheinlich zugeschüttet worden und es ist zu befürchten, dass die Entwässerung in den Oberflächenkanal dadurch nicht mehr gewährleistet ist.

Die vorausgegangene negative Entscheidung des Ortsgemeinderats, dem FC Demerath e. V. keinen Zuschuss zur Mitfinanzierung der erforderlichen Regenerationsmaßnahme zu gewähren, wurde bedauert. Auch wurde bedauert, dass die Freiwillige Feuerwehr Demerath keinerlei Zuschüsse erhält.

Beratung und Beschlussfassung zu einer Bauvoranfrage nach § 36 BauGB

Der Ortsgemeinderat beschloss das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines Solarkraftwerks unter Berücksichtigung der dargelegten naturschutzrechtlichen Ausführungen gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung zum Förderprogramm des Bundes für „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Der Ortsgemeinderat lehnte die Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ im Hinblick auf das Vorliegen bzw. die künftige Umsetzung der Förderkriterien ab.

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Nach Auffassung der Verbandsgemeindeverwaltung sollen sich Kommunen im Bereich der Energieversorgung, als wesentlicher Teil der örtlichen Daseinsvorsorge, in deutlich stärkerem Maße engagieren. Es geht dabei auch um regionale Wertschöpfung, Energie wird nicht mehr importiert, sondern selbst erzeugt. Die Gewinne sollen in der Region bleiben. Ziel ist es, dass die gesamte Region nicht nur durch Pachteinnahmen, sondern auch durch den eigenen Betrieb von Anlagen oder durch die Beteiligung an Anlagen Gewinne erzielen. Vor diesem Hintergrund hat der Verbandsgemeinderat am 12.10.2022 beschlossen, gemeinsam mit der Stadt Daun und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Daun eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu gründen. Die zu gründende AöR dient dabei auch dem Zweck, Einnahmen solidarisch zu verteilen. Bei dem anvisierten Modell der AöR verbleiben die Pachteinnahmen in marktüblicher Höhe bei der Standortgemeinde. Die Gewinne, die über die Pachteinnahmen hinaus generiert werden, kommen allen Mitgliedern der AöR zugute.

Jede teilnehmende Ortsgemeinde beteiligt sich an dem Stammkapital der AöR mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 750 EUR. Im Haushalt 2023 wurden die hierfür erforderlichen Mittel vorsorglich eingestellt. Weitere Kosten entstehen nicht. Der Beitritt ist bis zum 31.03.2023 möglich. Nach Gründung der AöR bedarf der Beitritt der Zustimmung aller Träger.

In der anschließenden kurzen Diskussion wurde mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass bei einer Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung auf die AöR die Ortsgemeinde selbst in der Handlungsfreiheit sehr eingeschränkt wird. Darüber hinaus sei nicht deutlich, inwieweit die Ortsgemeinde Einfluss auf gemeindliche Flächen nehmen kann. Es wurde befürchtet, dass gegen den Willen der Ortsgemeinde gemeindeeigene Flächen zur Verfügung gestellt werden müssen.

a)

Die Ortsgemeinde Demerath verzichtete auf eine Aufgabenübertragung der Energieversorgung (insbesondere Gewinnung aus erneuerbaren Energien) auf die Anstalt des öffentlichen Rechtes.

b)

Der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechtes wurde nicht zugestimmt.

c)

Der Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen wurde nicht zugestimmt.

Beratung und Beschlussfassung bzgl. der Friedhofsgebühren zur Bestattung von Ortsfremden bzw. Ortsfremdenzuschlag

Es wird auf den vorliegenden Vereinbarungsentwurf verwiesen. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat dazu ausgeführt, dass ein Rechtsanspruch nach § 2 (2) Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 4. März 1983 in der Fassung vom 6. Februar 1996 oder aufgrund der geltenden Friedhofssatzung für Beisetzungen/Bestattungen Ortsfremder nicht besteht. Sofern die Ortsgemeinde als Friedhofsträgerin die Zustimmung zur Bestattung auf dem Friedhof in Demerath erteilt, ist nach Auffassung der Verwaltung gemäß der seinerzeitigen Beschlussfassung eine Sondervereinbarung, wie vorgelegt, abzuschließen. Danach soll für die Bestattung von Ortsfremden neben den Gebühren gemäß der Friedhofsgebührensatzung ein privatrechtliches Entgelt in Höhe eines Zuschlags von 100 % für den Graberwerb und Pflegepauschale gezahlt werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat zur Dokumentation die Bekanntmachungen der Auszüge aus den Sitzungen des Ortsgemeinderats Steineberg vom 26.03.1990 und des Ortsgemeinderats Demerath vom 11.05.1990 beigefügt.

Es wurde die Auffassung vertreten, dass mit Inkrafttreten der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2017 sämtliche vorausgegangenen Beschlussfassungen und Regelungen außer Kraft gesetzt wurden. Die Vereinbarungen über ein privatrechtliches Entgelt, welches einen Zuschlag von 100 % beinhaltet, sollten nicht unterzeichnet werden.

Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss eines neuen Pachtvertrags mit dem FC Demerath 1976 e. V. betreffend die Sportanlage Demerath

Wie bereits unter Tagesordnungspunkt 2 ausgeführt, hat der FC Demerath e. V. einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu den Kosten einer Regenerationsmaßnahme der Rasentragschicht am Sportplatz Demerath beim Landesportbund Rheinland-Pfalz gestellt.

Als Zuschussvoraussetzung ist u. a. gefordert, dass es sich um eine vereinseigene oder aber um eine langfristig gepachtete (min. 20 Jahre ab Förderzusage) Anlage handelt. Eine Zuschussgewährung an Kommunen ist ausgeschlossen.

Der vorliegende Pachtvertragsentwurf wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Daun analog vergleichbarer Pachtverträge in anderen Ortsgemeinden vorbereitet.

Der Ortsgemeinderat beschloss den Pachtvertrag betreffend die Sportanlage Demerath mit dem FC Demerath e. V. in der vorliegenden Form abzuschließen.

Mitteilungen des 1. Beigeordneten

Die Interessen der Ortsgemeinde Demerath bei den weiteren Planungen und Ausführungen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren „Im Hölzchen“ werden nach den anfänglichen Schwierigkeiten nunmehr berücksichtigt. Der Informationsfluss und die erforderlichen Abstimmungsverfahren haben sich deutlich zum Positiven verändert.

Die Instandsetzung der Straßenbeleuchtung wurde zwischenzeitlich von der Westnetz GmbH ausgeführt.

Aufgrund des gestellten Antrags zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung „Zur Buche“ am Anwesen Götten bedarf es noch einer Ortsbesichtigung.

Thomas Lenzen hat sich auf Anfrage des Vorsitzenden bereit erklärt, für die Ortsgemeinde Demerath an weiteren Terminen von Workshops „Dichteres Radwegenetz für die Verbandsgemeinde Daun“ teilzunehmen und das Projekt zu unterstützen. Aktuell geht es darum, Alternativtrassen insbesondere für Kinder und Senioren rund um Demerath aufzuzeigen, da die ausgewiesenen steil ansteigenden Radtrassen kaum zu bewältigen sind und keine Akzeptanz finden.

Sonstiges

Es wurde darum gebeten, an dem Spielsandkasten auf dem Spielplatz am Gemeindehaus eine Abdeckung anbringen zu lassen, da der Spielsand regelmäßig mit Tierkot verunreinigt wird. Nach kurzer Diskussion wurde mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass diese Maßnahme sich in der Praxis nicht bewährt. Darüber hinaus wurde befürchtet, dass dies technisch bedingt durch die bestehenden Unfallverhütungsvorschriften kaum umsetzbar sein wird.

V. Grundmann
1. Beigeordneter