Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023
| a) | Der Jagdvorstand beschloss die Verwendung der Jagdpacht. |
| b) | Der Ortsgemeinderat beschloss den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung. |
Haushaltssatzung und Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023
Anpassung der Hebesätze der Ortsgemeinde an die ab 2023 gültigen
Nivellierungssätze des Landes Rheinland-Pfalz:
| - Grundsteuer A: | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B: | 485 v. H. |
| - Gewerbesteuer: | 400 v. H. |
Der Ortsgemeinderat beschloss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Form mit den genannten Änderungen.
Durch die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) und die damit einhergehende Anpassung der Nivellierungssätze sind wir als Ortsgemeinde dazu verpflichtet, die Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden, worauf wir hiermit ausdrücklich hinweisen möchten.
Bebauungsplan „Unter dem Alferweg“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unter dem Alferweg“ ist notwendig, damit die Weiterentwicklung eines ortsansässigen Gewerbetriebes erfolgen kann.
Aus diesem Anlass beschloss der Ortsgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Namen „Unter dem Alferweg“ und billigte den Bebauungsplanvorentwurf. Auf dieser Grundlage soll das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Neubaugebietes „Ober Görgengarten“
Der Ortsgemeinderat beschloss die Erschließungsarbeiten an die Firma Wey Tiefbau GmbH und die Straßenbeleuchtung an die Firma Westenergie AG zu vergeben.