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Mitteilungsblatt VG Daun
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen für die Ortsgemeinden und die Stadt
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Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2024

Vor Eintritt in die Tagesordnung erfolgt ein Totengedenken anlässlich der Tode von Karl-Heinz Schmitz und Peter Lepper.

Feststellung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 und 2022

Die Jahresrechnungen wurden ohne Beanstandungen geprüft. Der Stadtrat beschloss die Haushaltsmittel im Rahmen der Jahresrechnung 2021 in das Haushaltsjahr 2022 und im Rahmen der Jahresrechnung 2022 in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen. Er stellte die Jahresrechnungen 2021 und 2022 fest und erteilte dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde bzw. den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Daun sowie dem Stadtbürgermeister bzw. den Stadtbeigeordneten hinsichtlich der Rechnungsprüfung für die Jahre 2021 und 2022 Entlastung.

Beteiligung an den Sachkosten der Kindertagesstätten St. Nikolaus und Thomas Morus für das Jahr 2024

Die Stadt Daun beteiligt sich seit 1999 entsprechend der bistumsweiten Regelung an den Sachkosten der in der Trägerschaft der Kita gGmbH stehenden Kindertagesstätten Thomas-Morus und St. Nikolaus Daun. Der Stadtrat beschloss die Sachkostenvereinbarungen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2024 bereitzustellen.

Forstwirtschaftsplan 2024

Der Forstwirtschaftsplan schließt mit einem positiven Ergebnis ab. Dies ist insbesondere auf die Förderung für das klimaangepasste Waldmanagement zurückzuführen. Darüber hinaus wird weiter Kalamitätsholz geschlagen, was vor allem auf die Borkenkäferbestände zurückzuführen ist. Der Stadtrat beschloss den Forstwirtschaftsplan 2024.

Brennholzpreise 2024

Der Stadtrat beschloss die Brennholzpreise für Laubhartholz auf 70,00 EUR/fm und für Nadelholz auf 50,00 EUR/fm bei einer max. Abgabemenge von 10 fm pro Haushalt festzulegen.

Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Daun für das Haushaltsjahr 2024

Für das Haushaltsjahr 2024 ergibt sich (ohne eine Erhöhung der Grundsteuer B) ein Fehlbetrag von ca. 1 Mio. EUR. Da keine Mehreinnahmen noch Minderausgaben den im Rahmen der gesetzlichen Änderungen im Gemeindehaushaltsrecht geforderten Haushaltsausgleich sicherstellen, wurde im vorliegenden Haushaltsplanentwurf eine Erhöhung der Grundsteuer B von bisher 550 %-Punkte auf 900 %-Punkte vorgesehen. Der darüber hinaus bestehende Fehlbetrag wird nach Auskunft der Kommunalaufsicht bei entsprechender Anhebung des Grundsteuerhebesatzes toleriert. Im Stadtrat erfolgte eine ausführliche Diskussion der Ratsmitglieder, bei der der Unmut über die vorliegende Situation und die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen seitens des Landes kundgetan wurde. Auch wurde seitens der Stadtratsfraktionen die geforderte Vorgehensweise zur Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltes kritisiert, was auf dem Rücken der kommunalen Ehrenamtlichen und der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen wird. Stadtbürgermeister Marder berichtete über die belastenden Einschränkungen sowie verheerenden Auswirkungen, die aus der schlechten Finanzausstattung der Kommunen resultieren. Er führte aus, dass bereits seit Jahren eingespart wird, wo es nur geht und rief in Erinnerung, dass viele Projekte und Maßnahmen mit viel Eigeninitiative und Engagement kostenneutral für die Stadt Daun umgesetzt werden konnten. Die finanziellen Belastungen führen zu Unsicherheiten in der Bevölkerung, was ihm Sorge bereitet.

Ein Alternativvorschlag, der die Erhöhung der Grundsteuer von 550 auf 700 %-Punkte sowie der Gewerbesteuer von 405 auf 450 %-Punkte vorsah, wurde abgelehnt. Der Stadtrat beschloss, den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt Daun für das Haushaltsjahr 2024 abzulehnen. Es wurde sich dafür ausgesprochen, die Gesamtstruktur des Haushaltes in einer gesonderten Sitzung auf den Prüfstand zu stellen und zu überarbeiten.

Erlass einer Satzung zur Vorbereitung der Einführung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Daun

Die Stadt Daun befindet sich in einer schwierigen finanziellen Lage. Es bestehen Überlegungen, den finanziellen Handlungsrahmen durch die Einführung einer Zweitwohnungssteuer zu verbessern. Um ermitteln zu können, ob eine Zweitwohnungssteuer in Relation zum Erhebungsaufwand steht, ist eine Potentialanalyse erforderlich. Die Ergebnisse der Analyse sollen den Gremien als realistische Entscheidungsgrundlage für die Frage der Einführung einer Zweiwohnungssteuer dienen. Der Stadtrat beschloss den Erlass der Satzung zur Vorbereitung der Einführung einer Zweitwohnungssteuer.