Am Mittwoch, dem 19. März 2025, 17:00 Uhr, findet im Sitzungsraum der Verbandsgemeindewerke, Leopoldstraße 27 in Daun (neben der Verbandsgemeindeverwaltung Daun) eine Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Daun statt. Alle Jagdgenossen (Eigentümer bejagbarer Grundstücksflächen innerhalb der Gemarkungen Daun, Boverath, Gemünden, Neunkirchen, Pützborn, Rengen, Steinborn, Waldkönigen und Weiersbach) werden hiermit zu dieser Versammlung eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Bericht über die Nutzung der Teilpachtbezirke |
| 2. | Bericht zur Vorstandsarbeit |
| 3. | Bericht über die Verwendung des Reinertrages |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstands |
| 5. | Neuwahl eines Jagdvorstands |
| 6. | Verschiedenes |
Es wird darauf hingewiesen, dass die Jagdgenossen/Jagdgenossinnen die von ihnen eingebrachte Grundfläche zu Beginn der Genossenschaftsversammlung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen haben; ansonsten gilt das von der Jagdgenossenschaft geführte Jagdkataster. Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 28.02.2025 bis einschließlich 18.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 217/218, Leopoldstr. 29, 54550 Daun, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen öffentlich aus. Während dieser Zeit können Einwände erhoben und Berichtigungen vorgenommen werden. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist werden keine Änderungen mehr für die bevorstehende Genossenschaftsversammlung durchgeführt. Die Richtigkeit des Katasters wird damit unterstellt. Ein Jagdgenosse ist berechtigt, drei weitere Jagdgenossen durch Nachweis einer schriftlichen Vollmacht (mit Flächenangabe) in der Versammlung zu vertreten.
Daun, den 21.02.2025